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Kosten - Anwaltsgebühren

Erstberatung

Für eine erste Beratung gelten keine festen Gebührensätze.

Nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist lediglich klar, dass soweit keine schriftliche Gebührenvereinbarung getroffen wurde,

nach Stundensatz entsprechend den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches abzurechnen ist.

Bei Verbrauchern dürfen die Kosten einem Betrag von maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen.

 

Gesetzliche Gebühren

Die gesetzlichen Gebühren ergeben sich aus den Gebührentatbeständen des

Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und sieht eine Vielzahl möglicher Gebühren vor.

Außergerichtlich fällt zunächst für den Rechtsanwalt für das Verfassen von Briefen eine Geschäftsgebühr an.

Daran schließen sich Verfahrens- und Termingebühren im schriftlichen Verfahren an.

 

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so übernimmt diese im Idealfall alle Kosten.

Gerne schreiben wir für Sie die Versicherung kostenlos an und bemühen uns um eine Kostenübernahme.

Klären Sie gegebenenfalls im Vorfeld eines Termins bei uns, ob eine Selbstbeteiligung besteht, und ob der

jeweilige Rechtsbereich versichert ist.

 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Wenn nicht ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen,

können Sie für den außergerichtlichen Bereich bei Gericht einen Beratungshilfeschein bekommen.

Wenn Sie diesen bei mir bei der Erstberatung vorliegen, fallen für Sie lediglich noch 15 €/pro Beratung Beratungshilfegebühr an.

Bezieht sich die Vertretung auf ein Gerichtsverfahren, so können wir dort für Sie Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese wird bewilligt bei hinreichenden Erfolgsaussichten und eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit.

 

Gerne helfen wir Ihnen auch mit weiteren Informationen rund um Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.

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